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LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 208/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 208/08
Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist danach, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH NJW 2006, 830 ff.).Maßgeblich ist das Verständnis, dass der Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum zumisst (vgl. auch BGH NJW 2006, 830; BVerfGE 93, 266,295).
- OLG München, 06.05.2008 - 29 W 1355/08
Markenrechtsverletzung: Google-Adword-Werbung mit "weitgehend passenden …
Auszug aus LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 208/08
Nach einer neueren Entscheidung des OLG München vom 6.5.2008 -29 W 1355/08- zu dem Thema "Markenverletzungen durch Google Adwords" behauptete der Antragsgegner unter der Überschrift "Abmahnungen und Serienverfahren am LG Braunschweig wegen Verletzung der Marke KOSIMA-HAUS durch Google-Adwords" am 9.6.2008 unter der URL httpp://www.openpr.de/news/217767/Abmahnungen- und Serienverfahrenam-LG Braunschweigwegen-Verletzungder-Marke-KOSIMA-HAUS-durch-Google-Adwords.html, unter der Überschrift "Google Adwords: Suchtreffer gleich Markenrechtsverletzung" am 6.6.2008 unter der URL http://www.juraforum.de/jura/news/news/id/243725/f/111/ und unter der Überschrift "Massenabmahnungen und Serienverfahren" am 6.6.2008 unter der URL http://log.handakte.de/11524/massenabmahnungen-und serienverfahren/ über die Antragstellerin: "Werden Massenabmahnungen und Serienverfahren vor dem LG Braunschweig wegen der angeblichen Verletzung der Marke "KOSIMA-HAUS" zum bedrohlichen Bumerang für die Serienklägerin ?.Der Antragsgegner behauptet, die Entscheidung des OLG München vom 6.5.2008 sei ihm bei den Widerspruchsterminen vor dem Landgericht Braunschweig am 28.5.2008 noch nicht bekannt gewesen und es sei in den Terminen auch nicht darüber gesprochen worden.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 208/08
Maßgeblich ist das Verständnis, dass der Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum zumisst (vgl. auch BGH NJW 2006, 830; BVerfGE 93, 266,295).